Der erste Besuch

Terminvereinbarung


Sie können gerne über unser Sekretariat unter der Telefonnummer (089) 53075750 einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne können Sie uns jederzeit auch eine Email schreiben.

Ein Beratungstermin kann auf Wunsch persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Teilen Sie uns einfach Ihren Wunsch mit. 

Wie läuft der erste Termin bei uns ab?


Wenn Ihrem ersten Besuch erfolgt eine sogenannte "Erstberatung" durch den Sie betreuenden Anwalt. Dieser wird sich von Ihnen den Sachverhalt erläutern lassen und anschließend umfassend rechtlich bewerten. Sie erhalten eine Empfehlung zu möglichen Vorgehensweisen und Lösungswegen, eine Bewertung der Erfolgsaussichten und eine Kalkulation der ggf. zu erwartenden Kosten. In der Folge wird idealer Weise das weitere Vorgehen abgestimmt.

Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?


Damit der Sie betreuende Anwalt den Sachverhalt zutreffend bewerten kann, ist es zweckmäßig, wenn Sie alle relevanten Unterlagen zum Termin mitbringen, insbesondere geschlossene Verträge und geführte Korrespondenz. Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, benötigen wir von Ihnen ferner den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer.

Im Fall eines Telefontermins oder einer Videokonferenz lassen Sie uns bitte die relevanten Unterlagen vorab zukommen - am einfachsten per email. Im Fall eines persönlichen Termins reicht es, wenn Sie die Unterlagen zum Termin mitbringen.

Welche Kosten entstehen Ihnen?


Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, rechnen wir gerne direkt mit dieser ab. Es kann zweckmäßig sein, wenn Sie sich von der Versicherung bereits vorab bestätigen lassen, dass diese die Kosten der Erstberatung übernimmt. Falls Sie noch keine Kostenübernahmebestätigung eingeholt haben, erledigen wir das gerne für Sie. Wir benötigen dazu lediglich den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer. Falls Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen oder diese die Beratungskosten nicht übernimmt, sind diese von Ihnen selbst zu tragen. Die Kosten hängen vom Einzelfall ab, übersteigen aber selbst in schwierigen und umfangreichen Fällen mit hohen Streitwerten keinesfalls EUR 190,00 zzgl. USt.