Privates Mietrecht

Wir beraten und vertreten sowohl im privaten Mietrecht, als auch im gewerblichen Mietrecht:

Privates Mietrecht

Das private Mietrecht umfasst vor allen Dingen das Mietrecht in der Wohnungswirtschaft. Gelegentlich treten auch Mischformen zwischen privatem und gewerblichem Mietrecht auf. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn gewerbliche Mieter in dem Objekt auch gleichzeitig wohnen. Dabei handelt es sich nicht um mehrere Mietverhältnisse mit womöglich unterschiedlichen Rechtsfolgen, sondern es bleibt bei einem einheitlichen Mietverhältnis, und es ist zu klären, wie dieses rechtlich einzuordnen ist. Beispiele hierfür sind:


Dabei ist die Differenzierung und Unterscheidung zwischen dem wohnwirtschaftlichen Charakter und dem gewerblichen Charakter des Mietverhältnisses aus folgenden Gründen wichtig:


Gewerbliches Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht ist anzuwenden bei der Anmietung von geschäftlich genutzten Räumlichkeiten. Dabei handelt es sich z.B. um Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Ladenlokalen, Lagerhallen, Gaststätten, Produktionsstätten, Logistikzentren et cetera.
 
Die wichtigsten Unterschiede zum privaten Wohnraummietrecht sind folgende: