Abmahnungen

Verletzt der Mieter oder der Vermieter seine Pflichten oder Obliegenheiten aus dem Mietvertrag, so ist er zunächst dahingehend abzumahnen, das vertragswidrige Verhalten zu unterlassen.

Eine Abmahnung ist eine mündliche bzw. schriftliche Erklärung, mit welcher der Mieter oder Vermieter zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen aufgefordert wird. Dem Verpflichteten soll in diesem Zusammenhang eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer die gewünschte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen ist. Kommt der Verpflichtete der in dem Schreiben enthaltenen Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so gerät er in Verzug. Durch die Abmahnung wird dem Verpflichteten letztmalig die Gelegenheit gegeben, die rechtlichen Folgen seines vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens abzuwenden. In vielen Fällen ist eine vorausgegangene erfolglose Abmahnung notwendig, um bestimmte, vom Gesetz im einzelnen jeweils vorgesehene Rechtsfolgen eintreten zu lassen.

Eine fristlose Kündigung wegen einer Vertragsverletzung ohne vorherige Abmahnung ist in vielen Fällen nicht möglich.