Fachbereiche

Wir bieten unseren anspruchsvollen Mandanten einen Full-Service von der außergerichtlichen Beratung über Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Vertretung.

Kernschwerpunkte unserer Tätigkeit sind das Mietrecht und das WEG-Recht. Das Erstellen oder die Prüfung von Mietverträgen gehört ebenso zu unserer täglichen Praxis wie die Beratung und Vertretung bei Kündigungen, Abmahnungen, Räumungsklagen, Mieterhöhungen etc. Wir decken dabei sowohl den Bereich des privaten als auch des gewerblichen Mietrechts ab.

Aber auch bei allein anderen Themen rund um die Immobilie stehen wir Ihnen jederzeit tatkräftig zur Verfügung. Wir beraten und vertreten beispielsweise im Baurecht und Architektenrecht, bewerten Baumängel, prüfen Bauverträge und Grundstückskaufverträge und beraten und vertreten Makler und Maklerkunden.

Darüber hinaus begleiten wir Sie erforderlichenfalls natürlich auch auf bei sonstigen rechtlichen Fragen und Problemen. So unterstützen wir Sie z.B. gerne auch im Arbeitsrecht, Bankrecht, Familienrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht.

Wir unterstützen unsere Mandanten darüber hinaus selbstverständlich auch tatkräftig bei der Durchsetzung ihrer Forderungen oder dem Schutz vor Gläubigervollstreckungen im Zwangsvollstreckungsrecht.

Sollten Sie sich unsicher sein, wie Ihr rechtliches Problem / Ihr Fall einzuordnen ist und ob dieser einem der obigen Gebiete unterfällt, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir für Ihre spezielle Fragestellung ausnahmsweise nicht über eigene Kernkompetenz verfügen, so empfehlen wir Ihnen gerne eine qualifizierte Partnerkanzlei.